AGB Tennis Oberland 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Der Vertrag mit Tennis Oberland kommt mit der Abgabe der Anmeldung zustande.

1.2 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.3 Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils saisonalen ausgeschriebenen Trainingszeitraum.

1.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine,
auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

2. Durchführung des Trainings

2.1 Nach Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache.

2.2 Mögliche Erkrankungen, Allergien oder andere gesundheitliche Probleme müssen Tennis Oberland bei der Anmeldung ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.

3. Trainingskosten

3.1 Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus per Lastschrift.

3.2 Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter) für die entsprechenden anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule.

3.3 Im Gesamtpreis sind die Honorare der Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten für das Tennistraining enthalten.

4. Ausgefallene Stunden

4.1 Im Rahmen des Gruppentrainings
eigenverantwortlich versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen
nicht nachgeholt werden.

4.2 Einzel- bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden, werden nachgeholt.

4.3 Bei längerfristig zu erwartender Krankheit, bitten wir diese unverzüglich der Tennisschule
mitzuteilen.

5. Aufsicht bei Minderjährigen

5.1 Die Aufsichtspflicht der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.

5.2 Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

5.3 Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist.

5.4 Die Elter/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den
Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben.

5.5 Die Tennisschule
übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind unerlaubt den Trainingsbereich verlässt.

6. Ausschluss vom Training

6.1 Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.

6.2 Im Fall 6.1 besteht kein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

7. Haftung

7.1 Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2 Die Trainingsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Datenschutz

8.1 Ihre persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert.

Sie willigen hiermit ein, dass die personenbezogenen Daten des Kindes/ Erwachsenen betreffend Name, zwischen den zugehörigen Vereinen (Holzkirchen u. Sauerlach) und Tennis Oberland verarbeitet und ausschließlich nur zu deren Nutzung verwendet werden dürfen. Der Name des Kindes/Erwachsenen wird auf der Trainingsliste ersichtlich sein.
Es ist mir bekannt, dass ich diese Einwilligung für die Zukunft jederzeit widerrufen und die Löschung meiner Daten verlangen kann.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unseren Datenschutzerklärung

Datenschutz hier aufrufen.


Tennis Oberland

Inhaber: Roger Krajcovic

Försterwerg 9

83620 Feldkirchen - Westerham

Tel: 0163 - 2378198

Mail: office@tennisbayern.de